Häufig gestellte Fragen und Antworten
Im folgenden FAQ-Bereich des VSAO St. Gallen bieten wir euch fundierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und organisatorischen Anliegen. Sollten eure Fragen hier nicht beantwortet werden, stehen wir euch gerne persönlich zur Verfügung.
Mitgliedschaft
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In welchen Bereichen setzt sich der vsao ein und welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft?
Rechtsberatung: Bei arbeitsrechtlichen Fragen erhältst du kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung durch unsere Sektionsjurist:innen, sofern deine Mitgliedschaft seit mehr als 3 Monaten besteht und das Rechtsanliegen nach dieser Karenzfrist entstanden ist.
Dienstplanberatung: Wir bieten Unterstützung bei der Optimierung der Dienstplanerstellung. Dabei vermitteln unsere Expert:innen ihr Know-How über Stellenplanung, Höchstarbeit und Ruhezeiten, Reduzierung der Soll- und Tagesarbeitszeiten, Schwangerschaft und Mutter-/Vaterschaft, Weiterbildungstage sowie den effektiven Umgang mit Überstunden.
Work-Life-Balance: Du erhältst persönliches Telefoncoaching durch die Fachstelle, um dir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben zu helfen.
Laufbahnplanung: Du kannst kostenlos am jährlichen medifuture-Kongress teilnehmen, der dir bei der Planung deiner beruflichen Zukunft hilft.
Weiterbildung: Wir bieten Informationen zu Weiterbildungsangeboten sowie Bewertungsplattformen, um dir bei der Auswahl von Fortbildungen zu helfen.
Aktuelle Informationen: Wir halten dich stets auf dem neuesten Stand über politische Themen und unseren Einsatz in der Gesundheitspolitik.
Standesregeln: Bei Verstößen gegen die ärztlichen Standesregeln stehen dir unsere Schlichtungsstelle und Standeskommission als Anlaufstellen zur Verfügung.
Attraktive Versicherungen: Du hast Zugang zu attraktiven Versicherungsangeboten bei mediservice vsao-asmac.
Verbandszeitschrift: Du erhältst regelmäßig das «vsao Journal», unsere Verbandszeitschrift, die informative Artikel und Neuigkeiten für Mitglieder enthält.
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Wo beantrage ich eine Mitgliedschaft beim vsao?
Um Mitglied beim vsao St. Gallen / Appenzell zu werden, kannst du den Antrag schnell und unkompliziert ausfüllen.
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Ich trete eine neue Stelle in einem neuen Kanton an. Muss ich die Sektion wechseln? Was benötige ich dafür?
Ja, nur so bekommst du weiterhin die für dich relevanten Informationen. Um den Wechsel zu beantragen, schreibe einfach eine kurze Mitteilung an unser Zentralsekretariat (per E-Mail ). Es ist auch möglich die Sektion unter dem Jahr zu wechseln, gib einfach das gewünschte Wechseldatum beim Antrag an.
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Kann ich als Medizinstudent:in auch Mitglied des vsao werden?
Ja, als Medizinstudent:in ist die Mitgliedschaft sogar kostenlos. Du hast Zugriff auf alle unsere Services und profitierst von speziellen Veranstaltungen wie z.B. „Ready für den Berufseinstieg??“ oder „Erster Nachtdienst – wie, wo, was nun?“ Medifuture und viele weitere.
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Kann ich als selbständig erwerbende Ärzt:in ein vsao-Mitglied bleiben?
Ja, als selbständig erwerbende Ärzt:in kann man Mitglied beim vsao bleiben. Wir bieten interessante Dienstleistungen (mediservice vsao-asmac, medpension vsao asmac und vorsorgestiftung vsao) für Ärzt:innen mit Praxis an.
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Ich zahle jeden Monat in die vsao Pensionskasse ein. Bin ich dadurch automatisch Mitglied beim vsao und habe Anspruch auf z.B. Rechtshilfe?
Eine Einzahlung in die vsao Pensionskasse ist nicht gleichzusetzen mit einer Mitgliederschaft bei einer vsao Sektion (z.B. vsao St. Gallen / Appenzell). Um die Vorteile einer Mitgliedschaft, wie zum Beispiel eine Rechtsberatung, nutzen zu können, ist ein aktiver Beitritt erforderlich.
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Ich möchte mich selbst engagieren und für unsere Rechte und die Attraktivität des Ärzteberufs einsetzen? Braucht es meine Unterstützung und wo melde ich mich dafür?
Klar, unbedingt! Wir freuen uns riesig über neue motivierte Ärzt:innen, die mitmischen wollen. Bei uns findet circa alle 1,5 Monate eine Vorstandssitzung statt. Melde dich einfach unter info@vsao-sg.ch, dann kannst du unverbindlich vorbeikommen und dir einen Überblick verschaffen. Da wir beim vsao ein breites Aufgabenspektrum haben, gibt es auch viele kleinere Teilprojekte, bei denen man schon mit verhältnismäßig wenig Input Grosses bewirken kann. Dein Zeitaufwand wird dabei selbstverständlich vergütet. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.
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Wann ist ein Austritt möglich?
Der Austritt aus dem vsao ist nur per Ende eines Kalenderjahrs möglich und muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Wechsels der Basisorganisation für die FMH-Mitgliedschaft kann ein Austritt unter dem Jahr beantragt werden. Mehr dazu hier.
https://vsao.ch/mitgliedschaft/fragen-und-antworten/
Mitgliederbeiträge
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Wie setzt sich der Mitgliederbeitrag des VSAO zusammen?
Er besteht aus zwei Anteilen – dem Beitrag für den Dachverband (für die Finanzierung der standespolitischen Arbeit & Projekte des Gesamtverbandes) und dem Beitrag für die Sektion St. Gallen / Appenzell. Je nachdem ob man ein Aktiv- (Angestellte mit Arztdiplom, Medizinstudent:innen) oder Passivmitglied (selbständig erwerbende oder pensionierte Ärzt:in) ist, variieren die Beiträge. Beim Verbandszutritt bis zum 30. Juni eines Kalenderjahrs, wird der ganze Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt, beim Beitritt ab 1. Juli die Hälfte.
Als selbständig erwerbende Ärztin/Arzt die/der nicht mehr an einem Spital angestellt ist, kann seit einer Statuten-Änderung seitens der FMH nicht mehr der vsao als Basisorganisation angegeben werden. Natürlich freuen wir uns über eure Mitgliedschaft, diese ist selbstverständlich mit sämtlichen Vorteilen wie Versicherungscheck, Beratung usw. weiterhin möglich. Als Basisorganisation muss dann jedoch der Kantonalen Ärztegesellschaft (KÄG) beigetreten werden. Ist man bei Beiden Mitglied, kann ein Rabatt geltend gemacht werden.
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Wieso habe ich zwei Rechnungen vom VSAO erhalten?
Die vsao-Rechnung, die jeweils im Januar verschickt wird, betrifft die vsao-Mitgliedschaft (Dachverband, Sektion und Inkasso-Beitrag für mediservice vsao-asmac).
Alle Mitglieder, welche den vsao als Basisorganisation für ihre FMH-Mitgliedschaft gewählt haben, erhalten nach der Bezahlung des vsao-Beitrags spätestens im März eine zweite Rechung für die FMH-Mitgliedschaft. Der vsao fungiert für die FMH als Inkassostelle.
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Wann habe ich ein Anrecht auf eine Reduktion des Mitgliedsbeitrags?
Eine Beantragung zur Reduktion des Mitgliedbeitrags kann gemäss den Ausführungsbestimmungen in Art. 7.2 der Geschäftsordnung bei einem Bruttoeinkommen kleiner CHF 50’000.- , Berufstätigkeit im Ausland oder Auslandaufenthalt (mind. sieben Monate des Beitragsjahres) oder Berufsaufgabe aus Altersgründen oder infolge eines IV Rentebezugs erfolgen. Das Gesuch für die Reduktion (bzw. Erlass des Mitgliederbeitrags) ist jeweils jährlich und schriftlich bis spätestens dem 31. Januar beim Zentralsekretariat des vsao einzureichen. Für Beitritte nach dem 31. Januar gilt eine Frist von einem Monat nach Beitrittsdatum. Das Antragsformular mit den Reduktionsmöglichkeiten findest du hier.
Reduktionsformular_DE-Aug-22.pdf (vsao.ch)